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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen · Stand: Oktober 2026

§ 1 Parteien und Gegenstand

(1) Dieser Vertrag gilt zwischen dem Kunden von Feinbuch als Verantwortlichem (nachfolgend „Kunde“) und Süleyman Kaan Koc, BMT-Code, Neuherbergstraße 117, 80937 München, als Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Feinbuch“). Er wird mit dem Nutzungsvertrag geschlossen und gilt für dessen Dauer, einschließlich des Testzeitraums.

(2) Feinbuch verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, um die vereinbarte Software bereitzustellen: Belege, Einnahmen, Kontoauszüge und Rechnungen auslesen, prüfen und ordnen, Personalunterlagen führen und verteilen, Monatspakete für die steuerliche Beratung erstellen.

§ 2 Art der Daten und betroffene Personen

(1) Betroffene Personen sind insbesondere: Mitarbeitende des Kunden; Kunden des Kunden (Rechnungsempfänger, Mieter von Veranstaltungsräumen); Lieferanten und deren Ansprechpartner; Nutzer des Kunden in Feinbuch.

(2) Verarbeitet werden insbesondere:

(3) Zu den Daten von Mitarbeitenden kann die Religionszugehörigkeit für die Kirchensteuer gehören. Das ist eine besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO; Feinbuch verarbeitet sie nur zur Weitergabe an die Lohnabrechnung des Kunden.

§ 3 Weisungen

(1) Feinbuch verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Weisungen ergeben sich aus dem Nutzungsvertrag und aus der Bedienung von Feinbuch durch den Kunden; weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform.

(2) Hält Feinbuch eine Weisung für rechtswidrig, weist es den Kunden unverzüglich darauf hin und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

(3) Feinbuch verwendet die Daten nicht für eigene Zwecke und gibt sie nicht zum Training von KI-Modellen weiter.

§ 4 Vertraulichkeit

Personen, die bei Feinbuch Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Zugriff auf Kundendaten erfolgt nur, soweit er für Betrieb, Fehlerbehebung oder eine Anfrage des Kunden nötig ist.

§ 5 Sicherheit der Verarbeitung

Feinbuch trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind. Feinbuch darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Kunde ist mit den in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeitern einverstanden.

(2) Feinbuch informiert den Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform, bevor es einen Unterauftragsverarbeiter hinzunimmt oder ersetzt. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; ist keine Einigung möglich, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

(3) Feinbuch verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf die Pflichten dieses Vertrags. Bei Verarbeitung außerhalb der EU oder des EWR stellt Feinbuch sicher, dass die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

§ 7 Unterstützung des Kunden

(1) Feinbuch unterstützt den Kunden mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Wendet sich eine betroffene Person direkt an Feinbuch, leitet Feinbuch die Anfrage an den Kunden weiter.

(2) Feinbuch unterstützt den Kunden bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, soweit dies die Verarbeitung durch Feinbuch betrifft.

§ 8 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Feinbuch meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen. Feinbuch ergreift sofort die nötigen Maßnahmen, um die Daten zu sichern und mögliche Folgen zu mindern.

§ 9 Löschung und Rückgabe

(1) Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit jederzeit als Monatspaket exportieren. Nach Vertragsende steht ihm der Export noch 30 Tage zur Verfügung.

(2) Danach löscht Feinbuch die Daten des Kunden. Kopien in den Sicherungen werden mit deren Ablauf gelöscht, spätestens acht Wochen nach der Löschung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten von Feinbuch bleiben unberührt.

§ 10 Nachweise und Kontrollen

Feinbuch stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus diesem Vertrag nötig sind. Kontrollen vor Ort ermöglicht Feinbuch nach rechtzeitiger Anmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten, soweit schriftliche Nachweise nicht ausreichen; sie dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig stören.

§ 11 Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und anderen Vereinbarungen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter